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(5) Fotogalerie

Bevor wir über das Thema "Fotogalerie" mit Bildern von dem/der Verstorbenen sprechen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass jeder Mensch das Recht am eigenen Bild hat. Dies gilt nicht nur zu Lebzeiten (Ausnahmen sind Personen und VIPs des öffentlichen Lebens) sondern auch 10 Jahre über das Ableben hinaus. Die Angehörigen haben jedoch das Recht eine entsprechende Fotonutzung zu genehmigen. Dies dürfen aber nur Fotos sein, die den/die Verstorbene/n in keiner entwürdigen Weise darstellen. Weiter ist darauf zu achten, dass der Fotograf der Bilder grundsätzlich das Urheberrecht an seinen Fotos besitzt. Dieser muss vor Veröffentlichung von Ihnen (oder von uns) gefragt werden, ob er das Nutzungsrecht zwecks Veröffentlichung auf unserer individuellen Website genehmigt. Wir beraten Sie gerne im persönlichen Gespräch.